Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ingo Rhein und

Rhein & Schmuck GbR

Bäderstraße 19

18375 Born a. Darß


1. Allgemeines
1.1. Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Bedingungen). Diese gelten auch dann, wenn bei einem späteren Geschäft auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.


1.2. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden – insbesondere Einkaufsbedingungen- erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.


1.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.


1.4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.


2. Verkaufspreise
2.1. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisen zuzüglich der hierauf entfallenden Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.


2.2. Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als 2 Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erst später als 2 Monate nach Auftragsbestätigung erfolgen, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.


3. Zahlungsbedingungen, Skonto
3.1. Unsere Rechnungen sind per Vorkasse zahlungsfällig. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen einer beiderseitigen Zustimmung.


3.2. Der Käufer kommt durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, ohne Mahnung mit Ablauf des in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatums in Verzug. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung 2.50 € zu berechnen. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.


3.4. Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Ein Skontoabzug kann nur anerkannt werden, wenn die Zahlung zum vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt bei uns eingegangen ist.


3.5. Ein einseitiger Skontoabzug ist nicht zulässig.


4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.1. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


4.2. Ist der Käufer Kaufmann, steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages noch das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen zu.


5. Lieferzeit, Lieferverhinderung, höhere Gewalt
5.1. Wir sind bemüht, Ihre Wünsche bezüglich Lieferzeiten zu berücksichtigen. Verbindliche Lieferzeiten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


5.2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und beruht der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder stellt dieser eine wesentliche Pflichtverletzung dar, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Diese ist jedoch im Falle einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt.


5.3. Setzt uns der Vertragspartner nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht; im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.


5.4. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziff. 5.2. und 5.3. gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; sie gelten auch dann nicht, wenn der Vertragspartner wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.


5.5. Die Einhaltung unserer Liefererverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.


5.6. Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen. Dies gilt auch, wenn vom Käufer einzelne Rechnungen bezahlt sind.


6.2. Der Käufer ist berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, sofern nicht zwischen ihm und seinem Kunden hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.


6.3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.


6.4. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziff. 6.3. zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechte einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.


6.5. Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsvorbehaltsware zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weder mir Rechten Dritter zu belasten, noch einem Dritten zur Sicherung zu übereignen. Er verpflichtet sich, uns sofort zu benachrichtigen, wenn die Ware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte an ihr geltend gemacht werden. Der Käufer hat uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen zu getreuen Händen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Käufer.


6.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % oder den Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


6.7. Wir sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren ohne Nachweis Abschläge bis zu 20 % vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass keine oder eine wesentlich geringere Wertminderung entstanden ist. Der Käufer ist uns für jede Art der weitergehenden Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, ersatzpflichtig.


7. Versendungsgefahr
7.1. Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab unserem Lager Born a.Darß zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.


8. Mängelgewährleistung
8.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung, also nach Wahl des Käufers Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Wir können die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn Sie uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, insbesondere aufgrund des Wertes der Sache in mangelfreiem Zustand, der Bedeutung des Mangels und/oder der Frage, ob auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. In diesem Fall ist der Käufer auf die jeweils andere Ausprägung des Nacherfüllungsanspruchs beschränkt. Auch dieser Art des Nacherfüllungsanspruchs können wir die Einrede der unverhältnismäßigen Kosten entgegenhalten.


8.2. Zeigt der Käufer uns einen Mangel an und übt er sein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung in dieser Anzeige nicht aus, sind wir berechtigt, dem Käufer eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen.


8.3. Mängelanzeigen und -rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das Recht des Käufers, Schadenersatz zu verlangen, bleibt nach Maßgabe der Ziffer 9. unberührt.


8.4. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Werden uns offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10Tagen nach Wareneingang angezeigt, ist unsere Sachmängelhaftung ausgeschlossen.


8.5. Ist der Käufer Unternehmer, verjähren Ansprüche des Käufers innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn der Käufer eine Sache gekauft hat, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Dies gilt ebenfalls nicht, wenn der Käufer gegen uns gem. § 478 BGB Rückgriff nimmt.


9. Haftung, Haftungsbeschränkung
9.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehenden Ansprüche gegenüber Ziffer 8. des Kunden –gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden


9.2. Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.


9.3. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß Ziff. 9.1. ausgeschlossen. Von einer "wesentlichen" Vertragspflicht im Sinne dieser Bedingungen ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Vertragspflichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Besteller vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.


9.4. Diese Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 9.1. bis 9.3. gelten nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.


9.5. Im Falle von uns nicht zu vertretende Nebenpflichtverletzungen ist das Recht des Käufers vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Nebenpflichtverletzungen, die in der Lieferung neu hergestellter mangelfreier Sachen bestehen.

 

9.6 Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass unsere Heizleisten noch keiner DIN Norm entsprechen.

 

9.7 Für das Produkt Thermaskirt sind wir nur der Händler und übernehmen keine Haftung für das Produkt und deren Folgeschäden!
Diese sind direkt schriftlich zu richten an:

DiscreteHeat Co Ltd, 1 Victoria Works Industrial Estate, Coal Pit Lane, Atherton,      Manchester, M46 0FY



    
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1. Erfüllungsort ist 18375 Born a. Darß.


10.2. Im Übrigen ist der Gerichtsstand für Klagen gegen den Käufer das für 18375 Born a. Darß zuständige Gericht, wenn der Käufer nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.


10.3. Es gilt das einheitlichen EU-Kaufrecht insbesondere das Recht der Bundesrepublik Deutschland.